Was ist das nicht zinsberechtigte Vermögen in der Kostenrechnung?
Was ist das nicht zinsberechtigte Vermögen in der Kostenrechnung? Hol dir jetzt klausurrelevante Informationen für deine positive Klausur. Diese Frage könnte für deine nächste Klausur aus Kostenrechnung relevant sein. Aus diesem Grund gebe ich dir in einem ersten Schritt eine inhaltliche Einordnung und anschließend eine Definition. Abschließend warten weitere Klausurfragen (inkl. Lösungen) auf dich.
Nicht zinsberechtigte Vermögen in der Kostenrechnung – inhaltliche Einordnung
Der Fachbegriff nicht zinsberechtigte Vermögen kommt aus der Kostenrechnung. Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich der internen Unternehmensrechnung. Die nachfolgende Übersicht zeigt das Zusammenspiel zwischen Buchhaltung und Kostenrechnung. Dabei ist zu sehen, dass es unterschiedliche Prozessschritte braucht, bis aus einem Geschäftsfall Kosten abgeleitet werden können. Wir befinden uns hier im 5. Prozessschritt. Im Anschluss an diese Übersicht erfolgt die Definition dieses Fachbegriffes, wobei wir hier auf eine einfache Darstellung des Prozessmodells zur Kostenerfassung zurückgreifen.
Nicht zinsberechtigte Vermögen in der Kostenrechnung – Definition
Aus der Definition des Abzugskapitals lässt sich auch die Erklärung für das nicht zinsberechtigte Vermögen ableiten. Hierbei handelt es sich um Forderungen, die eine Skontoverzinsung enthalten. In diesem Fall stellt der Skonto die Verzinsung für die Lieferforderung dar. Daher dürfen die Lieferforderungen nicht noch einmal verzinst werden. Nachfolgende Abbildung zeigt dir, dass wir uns gerade im Schritt 5 des Prozessmodells in der Kostenerfassung befinden.
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Klausurfragen zum Fachwort/Fachausdruck: nicht zinsberechtigte Vermögen
Wissensabfrage zum Fachwort/Fachausdruck: nicht zinsberechtigte Vermögen
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Zuordnungsfrage zum Fachwort/Fachausdruck: nicht zinsberechtigte Vermögen
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Richtig/Falsch-Fragen zum Fachwort/Fachausdruck: nicht zinsberechtigte Vermögen
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Übersicht Fachwörter
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