Anderskosten in der Kostenrechnung – inhaltliche Einordnung
Der Fachbegriff Anderskosten kommt aus der Kostenrechnung und zählt zu den kalkulatorischen Kosten. Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich der internen Unternehmensrechnung. Die nachfolgende Übersicht zeigt das Zusammenspiel zwischen Buchhaltung und Kostenrechnung. Dabei ist zu sehen, dass es unterschiedliche Prozessschritte braucht, bis aus einem Geschäftsfall Kosten abgeleitet werden können. Wir befinden uns hier im 5. Prozessschritt. Im Anschluss an diese Übersicht erfolgt die Definition dieses Fachbegriffes, wobei wir hier auf eine einfache Darstellung des Prozessmodells zur Kostenerfassung zurückgreifen, um die Entstehung von Anderskosten herzuleiten. Die Kenntnis über die zugrundeliegenden Geschäftsfälle ist klausurrelevant.
Anderskosten Definition
Als Anderskosten werden Kosten bezeichnet, denen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ein Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht. Anderskosten ergeben sich aus der Aufwandsanalyse, welche im Betriebsüberleitungsbogen durchgeführt wird. Demnach ist die Existenz von Anderskosten auf die unterschiedlichen Bewertungsansätze zwischen Buchhaltung und Kostenrechnung zurückzuführen.
Erläuterungen zur Definition der Anderskosten
Wenn wir die obenstehende Definition betrachten, dann sehen wir, dass sich die Herkunft/Entstehung der Anderskosten sehr gut aus dem vorgestellten Prozessmodell ableiten lässt. Demnach gibt es Geschäftsfälle, welche u. a. Aufwände verursachen, die anschließend in der GuV erfasst werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Buchhaltung dabei gewissen Gesetzen folgt (z.B. HGB und ESTG), die Einfluss auf die Bewertung der Aufwände haben.
Im nächsten Prozessschritt werden diese Aufwände im Betriebsüberleitungsbogen analysiert. Dabei wird überprüft, ob die erfassten Aufwände direkt in die Kostenrechnung übernommen werden dürfen oder nicht. Dabei ist zu bedenken, dass die Kostenrechnung (im Vergleich zur Buchhaltung) keinen gesetzlichen Vorschriften unterworfen ist. Demnach gibt es Situationen, in denen die Kostenrechnung eine andere Bewertung der Aufwände vornimmt als die Buchhaltung. Wir vergleichen hier also Aufwand und Kosten und sehen, dass die Kosten nicht in gleicher Höhe gegenüberstehen. In diesem Fall sprechen wir von Anderskosten. Im nächsten Abschnitt gehen wir auf die Abgrenzung zu den Begriffen Zusatzkosten und Grundkosten ein.
Abgrenzung zu den Grundkosten und Zusatzkosten
Die Übersicht zur Unternehmensrechnung zeigt, dass die Kostenrechnung Grundkosten, Zusatzkosten und Anderskosten erfasst, wobei die letzten beiden Begriffe gemeinsam die kalkulatorischen Kosten bilden. Bei Grundkosten handelt es sich um Aufwände, welche direkt in die Kostenrechnung übernommen werden. In diesem Zusammenhang wird auch von aufwandsgleichen Kosten gesprochen. Zusatzkosten sind Kosten, denen in der Buchhaltung gar keine Aufwände gegenüberstehen.
Beispiele für Anderskosten
In diesem Abschnitt beschäftigen wir uns mit typischen Beispielen für Anderskosten. Dabei gehen wir auf folgende Punkte ein:
- kalkulatorische Abschreibungen
- kalkulatorische Zinsen für das Gesamtkapital
- kalkulatorische Wagniskosten
- kalkulatorische Kosten für den Materialverbrauch
- kalkulatorische Sozialkosten (Personalkosten)
- Disagio im Jahr der Kreditaufnahme
Kalkulatorische Abschreibung als Anderskosten
Die Literatur führt die kalkulatorische Abschreibung als Beispiel für aufwandsungleiche Kosten an. Im Rahmen von Klausuren gibt es eine Reihe von Textangaben, welche einen Hinweis auf Anderskosten im Kontext der Abschreibung geben. Nachfolgend führen wir unterschiedliche Beispiele an:
- Die jährliche kalkulatorische Abschreibung für eine betrieblich genutzte Maschine wurde mit € 5.000,00 berechnet, wobei die Anlage steuerlich mit einem Betrag von € 4.000,00 abgeschrieben wird.
- Die steuerrechtliche Abschreibung für eine neue Maschine wurde mit € 6.000,00 berechnet, wobei die kalkulatorische Abschreibung mit € 4.000,00 zu kalkulieren ist.
- € 3.000,00 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung für die Abschreibung als Aufwand verbucht, welche sich aus einem Anschaffungswert von € 12.000,00 und einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt. Die tatsächliche Nutzungsdauer liegt bei entsprechender Wartung laut Kostenrechnung bei 16 Jahren.
- Die pagatorische Abschreibung für eine Produktionsmaschine wurde entsprechend der gesetzlichen Vorschriften als Zeitabschreibung (linear) berechnet. In der Kostenrechnung wird von einer anderen Abschreibungsmethode (Leistungsabschreibung) ausgegangen.
- Auf Basis des Anschaffungswertes von € 12.000,00 beträgt die pagatorische Abschreibung € 3.000,00. Die Kostenrechnung geht ebenfalls von einer Nutzungsdauer von 4 Jahren aus. Die Anschaffungskosten für eine Ersatzinvestition der Anlage lägen bei € 15.000,00.
- Auf Basis des Anschaffungswertes von € 12.000,00 beträgt die linear berechnete Abschreibung € 3.000,00. Die Kostenrechnung geht nicht von einem Anschaffungswert in gleicher Höhe aus. Die Wiederbeschaffungskosten für eine Ersatzinvestition wurden mit € 15.000,00 berechnet.
- Die Berechnung der Abschreibung erfolgt steuerrechtlich,beträgt in der Buchhaltung € 2.000,00 und geht von einem Anschaffungswert von € 20.000,00 aus. Die Kostenrechnung zieht als Ausgangswert für die jährliche Abschreibung den Wiederbeschaffungswert in der Höhe von € 22.000,00 heran.
- Technischer Fortschritt und allgemeine Preissteigerungen verursachen in der KLR höhere Abschreibungsraten als in der Buchhaltung. Daher geht das Unternehmen von einer Nutzungsdauer von 10 Jahren aus, auch wenn die Finanzbehörden eine Nutzungsdauer von 12 Jahren vorgeben. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Wiederbeschaffungskosten der Anlage bei € 20.000,00 liegen, der Anschaffungswert aber nur € 18.000,00 beträgt.
Für weitere Beispiel inkl. Lösungen empfehlen wir das Lehrbuch Kostenrechnung im Studium. In diesem Buch wird auf die Berechnng und Behandlung der kalkulatorischen Abschreibung im Betriebsüberleitungsbogen eingegangen. Dabei orientiert sich das Buch an Prüfungsbeispielen alter Klausuren.
Kalkulatorische Zinsen für das Gesamtkapital als Anderskosten
Das Prozessmodell der Kostenerfassung hilft uns auch hier wieder die Herkunft/Entstehung der Anderskosten im Kontext der Gesamtkapitalzinsen zu verstehen. Die Ausgangsbasis unserer Betrachtung stellen hier die Zinsen für das Fremdkapital dar. Diese werden in der Buchhaltung als Aufwände erfasst. Die kalkulatorischen Zinsen berücksichtigen zusätzlich auch die Verzinsung des Eigenkapitals als Opportunitätskosten. Demnach werden in der Kostenrechnung Zinsen für das (berechtigte und berichtigte) Gesamtkapital veranschlagt. Für eine genaue Berechnung der kalkulatorischen Zinsen verweisen wir auf das Lehrbuch Kostenrechnugn im Studium. Hier finden sich neben einer ausführlichen Erklärung auch klausurrelevenate Beispiele inkl. Lösungen.
Kalkulatorische Wagniskosten als Anderskosten
Die kalkulatorischen Wagnisse sind Kostenpositionen, welche in die Kostenrechnung übernommen und tatsächlich entstandene Aufwände ersetzten. Die Kostenrechnung arbeitet hier mit Durchschnittswerten und kann so Kostenschwankunken, welche sich auf die Preise durchschlagen würden, verhindern
Beispielsweise werden für die Schäden an Anlagen Wagniskosten in der Höhe von € 10.000,00 angesetzt, obwohl der tatsächliche Aufwand für Unfälle und sonstige Beschädigungen € 12.000,00 beträgt. Wir sehen an diesem Beispiel, dass die Kosten der Kostenrechnung von den Aufwänden in der Buchhaltung abweichen. Es wurden also Anderskosten erfasst. Eine umfassende Erläuterung der Wagniskosten findet sich im Fachbuch Kostenrechnung im Studium. Hier werden weitere kalkulatorische Wagnisse erläutert. Dieses Fachbuch enthält auch klausurrelevante Rechenschmen für die Berechnung unterschiedlicher Kalkulatorischer Wagnisse.
Marktpreisschwankungen als Ursache für Anderskosten
Das Prozessmodell der Kostenerfassung zeigt für Marktpreisschwankungen sehr gut, wie es in diesem Kontext zum Ansatz von Anderskosten kommt. Werden Rohstoffe am Markt eingekauft und verbraucht, dann führt dieser Verbrauch zu Aufwänden, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Dabei ist die Buchhaltung gesetzlichen Regelungen unterworfen, welche die Bewertung des Rohstoffverbrauchs und somit die Höhe des Aufwands bestimmen. Die Kostenrechnung bewertet entsprechend der tatsächlich am Markt vorherrschenden Preise und berücksichtigt demnach auch Preissteigerungen. Nachfolgende Textangaben sind im Rahmen von Klausuren typisch:
- Der Rohstoffverbrauch beträgt € 20.000,00. Die aktuellen Markpreise liegen 10 % über den damaligen Einkaufspreisen.
- Die Preissteigerung bei den Rohstoffen beträgt 10 %.
In der Buchhaltung dürfen diese Preissteigerungen nicht berücksichtigt werden. Die Kostenrechnung hingegen setzt Kosten an, welche in unserem Fall 10 % höher sind, als der jeweilige Aufwand in der Buchhaltung. Als weiterführende Literatur empfehlen wir hier das Fachbuch Kostenrechnung im Studium. In diesem Fachbuch wird in diesem Zusammenhang auf die entsprechenden Abgrenzungen eingegangen, welche im Betriebsüberleitungsbogen notwendig sind.
Kalkulatorische Sozialkosten als Anderskosten
Das Prozessmodell der Kostenerfassung zeigt für kalkulatorische Sozialkosten anschaulich, wie es in diesem Zusammenhang zum Ansatz von Anderskosten in der Kostenrechnung kommt. Demnach erfasst die Buchhaltung die Geschäftsfälle lückenlos und chronologisch. Das führt beispielsweise dazu, dass die Erfassung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld (inkl. Sozialkosten) genau für diese Monate erfasst werden, in denen die entsprechende Lohn/Gehaltsabrechnung erfolgt. Das bedeutet, dass die Personalaufwände beispielsweise in den Monaten Juni und November deutlich höher sind als in den übrigen Monaten.
Die Kostenrechnung strebt aber eine gleichmäßige Verteilung aller Lohnnebenkosten über das Jahr hinweg an. Dies ermöglicht nämlich eine monatsweise Kostenanalyse (ohne zu große Kostenschwankungen). Die Berücksichtigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist aber nur ein Aspekt. Eine weiterführende Betrachtung dieser Thematik findet sich im Fachbuch Kostenrechnung im Studium.
Disagio
Nimmt ein Unternehmen ein Darlehen auf, dann wird nicht der volle Betrag ausbezahlt. Die Bank behält sich ein sogenanntes Abgeld (Disagio) ein. Dieses Disagio kann in der Buchhaltung sofort als Aufwand erfasst werden. Somit ergibt sich im Jahr der Darlehensaufnahme ein hoher Aufwand, welcher zu einer Kostenschwankung führen würde. Die Kostenrechnung verteilt dieses Disagio über die Kreditlaufzeit und glättet somit die Kostenschwankung. Im Rahmen von Klausuren ist folgende Angabe üblich:
Ein Unternehmen nimmt ein Darlehen in der Höhe von € 200.000,00 auf. Der Zinssatz beträgt 5 Prozent. Die Finanzbuchhaltung kann das Disagio sofort in voller Höhe als Aufwand verbuchen und macht von diesem Wahlrecht auch Gebrauch. Die Kostenrechnung verteilt das Disagio über die Laufzeit des Darlehens und bucht Kosten in entsprechender Höhe. Aufwendungen und Kosten sind demnach ungleich. Führen Sie entsprechende Abgrenzungen im Betriebsüberleitungsbogen durch.
Abgrenzung der Anderskosten
Die Kostenrechnung scheidet Aufwendungen, welche in der Buchhaltung bereits erfasst wurden als neutrale Aufwendungen aus, wenn diesen Aufwendungen Anderskosten gegenüberstehen. Dabei wird eine betriebliche Abgrenzung (-) vorgenommen. Stattdessen werden die Anderskosten in die Kostenrechnung aufgenommen. Dies geschieht über eine betriebliche Abgrenzung (+)
Weiterführende Literatur zu den Anderskosten
Wenn du auf der Suche nach weiterführender Literatur zum Fachbegriff Anderskosten bist, dann ist es wichtig, entsprechende Keywords zu kennen. Nachfolgend werde ich kurz auf relevante Keywords und ihre Bedeutung eingehen:
Anderskosten in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Viele Bücher beinhalten neben umfassenden Ausführungen zur Kostenrechnung auch Kapitel zur Leistungsrechnung. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Begriff Kosten- und Leistungsrechnung in die Recherche miteinzubeziehen. Zudem ist es auch sinnvoll, die Abkürzung KLR zur verwenden. Andernfalls könnten wichtige Quellen übersehen werden.
Anderskosten in der internen Unternehmensrechnung
Zu Beginn dieses Artikels sind wir auf die inhaltliche Einordnung der Anderskosten eingegangen. Diese Einordnung liefert einen Anhaltspunkt für die Keywordrecherche. Wenn wir an dieser Stelle nochmal festhalten, dass der Fachbegriff “Anderskosten” aus der Kostenrechnung stammt und die Kostenrechnung wiederum ein Teilbereich der internen Unternehmensrechnung ist, dann ist es naheliegend, die Begriffe “Anderskosten” und “interne Unternehmensrechnung” im Rahmen der Keywordrecherche in Verbindung zu bringen.
Anderskosten im internen Rechnungswesen
Im Zuge der inhaltlichen Einordnung wird in diesem Artikels von der internen und der externen Unternehmensrechnung gesprochen, wobei als Oberbegriff “Unternehmensrechnung” verwendet wird. In der Literatur wird auch der Ausdruck “betriebliches Rechnungswesen” als Oberbegriff verwendet. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Anderskosten auch im Zusammenhang mit dem Fachwort “internes Rechnungswesen” zu recherchieren.
Literaturempfehlung
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Klausurfragen zum Fachwort/Fachausdruck: Anderskosten
Wissensabfrage zum Fachwort/Fachausdruck: Anderskosten
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Zuordnungsfrage zum Fachwort/Fachausdruck: Anderskosten
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Richtig/Falsch-Fragen zum Fachwort/Fachausdruck: Anderskosten
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Übersicht Fachwörter
Eine Übersicht zu mehr Fachwörtern zum Thema Kostenrechnung findest du hier: Übersicht Fachwörter